FAQ
Zur Maßnahme und zum Ablauf:
RPK bedeutet Rehabilitation für psychisch kranke Menschen. Hier lernen Sie, mit psychischer Erkrankung Ihr Leben wieder selbst erfolgreich zu meistern. Die Trainings und Therapien umfassen deshalb alle Lebensbereiche: von der gesundheitlichen Situation über die Persönlichkeitsentwicklung bis hin zum sozialen Umfeld und zur Arbeitswelt.
Das Angebot einer RPK richtet sich an Menschen mit psychischen Erkrankungen, die
- nach überstandener akuter Krise eine weitere medizinische Rehabilitation benötigen, um sich gesundheitlich zu stabilisieren und Rückfällen vorzubeugen,
- aufgrund der psychischen Erkrankung in ihrer beruflichen Leistungsfähigkeit eingeschränkt und den Anforderungen des Arbeitsmarktes nicht (mehr) gewachsen sind,
- aufgrund ihrer psychischen Erkrankung noch keine Ausbildung absolviert haben,
- noch nicht belastbar genug sind, um an anderen Angeboten der beruflichen Rehabilitation teilzunehmen.
Die RPK-Maßnahme hat zum Ziel, die Teilhabe psychisch Erkrankter in allen Lebensbereichen zu verbessern. Dabei ist die individuelle Schwerpunktsetzung sehr variabel:
- sich mit der Entstehung und den Symptomen der Erkrankung auseinandersetzen und damit einen guten Umgang finden
- mehr Selbständigkeit erlangen
- ein soziales Netz (wieder-) gewinnen oder es verändern
- einen passenden Lebensort finden und gestalten
- eine passende berufliche und persönliche Perspektive erarbeiten
- …
Die RPK-Maßnahme gliedert sich in 2 Phasen:
- Medizinische Phase (Dauer: in der Regel 12 Monate)
- Berufliche Phase (Dauer: in der Regel 6 Monate, bei Bedarf kann ein Verlängerungsantrag gestellt werden)
Die Maßnahme basiert auf Freiwilligkeit, Sie können die Maßnahme jederzeit beenden.
In Ausnahmefällen können Sie lediglich die berufliche Phase in der RPK Stuttgart absolvieren, wenn Sie vorab eine medizinische Rehabilitation in einer anderen (RPK-) Einrichtung durchgeführt haben. Dies klären wir individuell im Einzelfall.
Sie können Praktika in allen Berufsfeldern machen. In der Regel suchen Sie sich die Praktikumstellen mit Unterstützung durch die Jobcoaches selbst. Vor allem das erste Praktikum kann auch in einem Kooperationsbetrieb von uns stattfinden.
Zum Setting:
Wenn Sie nicht mehr bei den Eltern oder einem Elternteil wohnen und die tägliche Pendelzeit 2 Stunden nicht wesentlich überschreitet, können Sie die Maßnahme ambulant machen.
Sie wohnen in einem Einzelzimmer mit bis zu 5 anderen Teilnehmenden zusammen und teilen sich die Küche/den Aufenthaltsraum. Anfallende Putz- und organisatorische Dienste werden miteinander geregelt und aufgeteilt. Von Montag bis Freitag können Sie in unserer Kantine Mittag essen, für die restlichen Mahlzeiten bekommen Sie einen Geldbetrag ausgezahlt und müssen sich selbst versorgen.
In den ersten 8 Wochen nach Aufnahme ist keine Übernachtung außerhalb möglich. Danach gilt in der
- Medizinischen Phase: Sie können 2x pro Monat von Samstag auf Sonntag auswärts übernachten.
- Beruflichen Phase: Sie können wöchentlich von Freitag bis Sonntag auswärts übernachten.
In begründeten Fällen kann ein Settingwechsel beim Leistungsträger beantragt werden (sowohl von stationär in ganztags ambulant als auch andersherum).
Nein, Sie behalten Ihren Wohnsitz.
Übernachtungsbesuch ist am Wochenende nach vorheriger Absprache mit den Mitarbeitenden und Mitbewohnenden möglich.
Zum Bewerbungsverfahren und zur Antragstellung:
Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen, um mit der RPK-Maßnahme beginnen zu können:
- Eigene Motivation und Änderungsbereitschaft
- Klärungs- u. Unterstützungsbedarf, den Sie beschreiben können (medizinisch/psychiatrisch, sozial, alltagspraktisch, beruflich)
- Vorliegen einer psychiatrischen Erkrankung nach ICD-10
- bei Vorliegen einer Suchterkrankung ist eine individuelle Abklärung im Vorfeld erforderlich, da eine Aufnahme nur möglich ist, wenn die Suchterkrankung nicht mehr vordergründig behandlungsbedürftig ist
- (Alkohol-) Abstinenz während der gesamten Maßnahme
- Ausreichende Belastbarkeit (anfänglich mindestens 4 Stunden Teilnahme an RPK-Struktur)
- Bereitschaft, an Gruppen teilzunehmen
- Volljährigkeit
Sie müssen zu Beginn mindestens 4 Stunden pro Tag an den RPK-Strukturen teilnehmen können. Das bedeutet nicht, dass Sie 4 Stunden pro Tag am Stück im Arbeitsbereich oder in Gruppen teilnehmen, sondern kann z.B. die Themen Haushaltsorganisation, Selbstfürsorge, … beinhalten.
Die Trägerschaft hängt von Ihren individuellen Beitragszeiten bei der Rentenversicherung ab. Im Rahmen des Bewerbungsprozesses klären wir mit Ihnen, wer der zuständige Leistungsträger ist.
Bitte informieren Sie uns über diese Aufforderung am besten direkt bei der Kontaktaufnahme.
Aufgrund der unterschiedlichen Rehabilitationsverläufe können wir keine verbindliche Aussage über Wartezeiten treffen. Die Wartezeiten schwanken zwischen wenigen Wochen und mehreren Monaten nach Erhalt der Kostenzusage. Wir ermutigen Sie jedoch zur sinnvollen Gestaltung der Wartezeit (siehe FAQ „Wie kann ich mich auf die RPK-Maßnahme vorbereiten?“).
Wir ermutigen Sie ausdrücklich, die Wartezeit zu nutzen, um…
… einen adäquaten Tag-Nacht-Rhythmus zu trainieren
… Vorsorgetermine bei Ihren (Fach-) Ärzt*Innen wahrzunehmen
… sich um einschränkende körperliche Symptome zu kümmern oder diese behandeln zu lassen (z.B. auch Impfstatus überprüfen, usw.)
… die Selbstsorge zu verbessern
… Verbindlichkeit und Belastbarkeit aufzubauen
… die Nutzung des ÖPNV zu trainieren
…
Nein. Wir treten mit Ihnen in Kontakt, um die Aufnahme zu terminieren, sobald uns eine Kostenzusage seitens des Leistungsträgers vorliegt und wir einen Platz zur Verfügung stellen können.
Sonstiges
In der Regel lohnt es sich, das Arbeitsverhältnis weiter ruhen zu lassen. Sprechen Sie das Thema gerne auch im individuellen Bewerbungsverfahren an, sodass im Einzelfall ein gutes Vorgehen geklärt werden kann.
Während der RPK-Maßnahme haben Sie einen bestimmten Lebensunterhalt (dieser wird im Bewerbungsverfahren bzw. zu Aufnahmebeginn mit Ihnen geklärt und sichergestellt). Mit diesem bezahlen Sie Ihre Wohnung.
Die psychiatrische Behandlung findet nach Aufnahme in der RPK statt. Die ambulante psychiatrische Behandlung wird pausiert.
In der Regel ist die Fortführung einer bestehenden ambulanten Psychotherapie ausgeschlossen.
Zu Haus- und Fachärzt*innen gehen Sie weiterhin mit Ihrer Krankenversicherungskarte ambulant in die entsprechenden Praxen.
Im Einzelfall können Sie nach Absprache einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen oder sich in einem Ehrenamt engagieren.