Die Mitarbeitervertretung (MAV) nimmt die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rudolf-Sophien-Stifts wahr. Bei Beschwerden und Konflikten, aber auch bei sozialen, wirtschaftlichen und persönlichen Anliegen unterstützen sie die Mitarbeitenden. So ist die Zustimmung der MAV beispielweise bei Stellenbesetzungen, tariflichen Eingruppierungen, Änderungen der Arbeitszeit oder der Arbeitsplatzgestaltung erforderlich.
Den gesetzlichen Rahmen dafür bilden das Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG. Wü) und die arbeitsvertraglichen Richtlinien der Evangelischen Landeskirche in Württemberg (AVR-Wü TVöD). Im diakonischen Kontext - dem sog. "Dritten Weg" - sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu vertrauensvoller Zusammenarbeit verpflichtet.
Die MAV im Rudolf-Sophien-Stift hat neun Mitglieder. Diese werden für vier Jahre von den Mitarbeitenden gewählt.
Weitere Informationen zur MAV, zu den Ansprechpartnern und zu aktuellen Beiträgen erhalten die Mitarbeitenden über das Unternehmenslaufwerk des RSS "Informationen der MAV".