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  1. Reha (RPK)
  2. Aufnahme

Ihr Weg in die RPK

Die RPK informiert und berät Interessentinnen und Interessenten und unterstützt beim Aufnahme- und Antragsverfahren.

Leistungsträger für die medizinische Phase sind die Krankenkasse und die Rentenversicherung und für die berufliche Phase die Agentur für Arbeit und die Rentenversicherung.

Das Aufnahmeverfahren besteht aus folgenden Schritten:

1. Informationsveranstaltung

Bitte senden Sie uns eine E-Mail an info-rpk@rrss.de, um sich für die Informationsveranstaltung anzumelden. 

Aufgrund von räumlichen Kapazitäten und der vorausgehenden Planung ist eine verbindliche Anmeldung Voraussetzung. Bitte beachten Sie auch, dass Sie deshalb maximal eine Begleitperson mit zu dieser Veranstaltung mitbringen dürfen.

Die Informationsveranstaltung findet ca. alle 6 Wochen statt und dauert ca. 1,5 Stunden.

Kommende Termine: 

Präsenz: 

Mi, 04.02.2026, 10:00 Uhr
Mi, 11.03.2026, 10:00 Uhr
Mi, 15.04.2026, 10:00 Uhr
Mi, 20.05.2026, 10:00 Uhr
 

 

2. Zusendung von Unterlagen

  • Bewerbungsbogen
  • Lebenslauf
  • Medizinische Unterlagen (z.B. Entlassbriefe aus Kliniken). Wenn diese nicht zur Verfügung stehen, brauchen wir die Schweigepflichtentbindung zur Anforderung von Befundunterlagen, um diese unsererseits anzufordern.

An folgende Adresse:

RPK Aufnahmedienst
Rudolf-Sophien-Stift
Leonberger Straße 220
70199 Stuttgart

oder per E-Mail:
info-rpk@rrss.de

3. Vorstellungsgespräch

Haben Sie uns nach der Informationsveranstaltung Ihr weiteres Interesse zurückgemeldet und uns Ihre Unterlagen zugesendet, vereinbaren wir telefonisch oder/und per E-Mail ein Vorstellungsgespräch, je nach Absprache vor Ort in der RPK oder als Online-Gespräch.

4. Probevormittag in der RPK

Beim Vorstellungsgespräch wird ggf. ein Termin für einen Probevormittag in der RPK vereinbart, um Ihnen die Möglichkeit zu bieten, die Gegebenheiten der RPK vor Ort kennen zu lernen.

5. Antragstellung beim zuständigen Leistungsträger

Haben Sie sich für die RPK-Maßnahme bei uns entschieden und von uns eine Zusage erhalten, benötigen wir folgende Unterlagen, um die RPK-Maßnahme zu beantragen:

  • fachliche Stellungnahme/RPK Gutachten einer der vorbehandelnden Ärzt*innen oder Institutionen (z. B. Klinik, Tagesklinik, berufliche Maßnahme) zur Befürwortung der RPK-Maßnahme
  • Antrag auf Leistungen zur Teilhabe für Versicherte – Rehabilitationsantrag:
    • Bei Zuständigkeit der Rentenversicherung:
      • G0100 (Antrag auf Leistungen zur Teilhabe für Versicherte – Rehabilitationsantrag) 
      • G0110 (Anlage zum Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation)
    • Bei Zuständigkeit der Krankenversicherung: Antrag auf Leistungen in einer Rehabilitationseinrichtung für psychisch kranke und behinderte Menschen (RPK)

6. Aufnahme in die RPK-Maßnahme

Nach Vorliegen der Leistungszusage durch die Rentenversicherung oder die Krankenkasse und sobald uns ein freier Platz zur Verfügung steht, können Sie die RPK-Maßnahme beginnen. Wegen eines konkreten Aufnahmetermins setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.

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Ihr Ansprechpartner

RPK Rudolf-Sophien-Stift Aufnahmedienst

Telefonische Erreichbarkeit: Di, Mi und Do von 10:00 bis 12:00 Uhr.

–
Außerhalb dieser Zeiten können Sie uns per E-Mail kontaktieren.

Tel.: 0711 6011-311

info-rpk@rrss.de

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  • Impressum
  • AGB

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