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  1. Reha (RPK)
  2. Rehabilitation psychisch kranker Menschen (RPK)
  3. Aufnahme

Ihr Weg zur RPK: das Aufnahmeverfahren

In der Regel folgt die Aufnahme in die RPK, wenn die Akutbehandlung in der psychiatrischen Klinik oder Tagesklinik beendet ist. Eine Teilnahme kann aber auch durch den behandelnden niedergelassenen Arzt verordnet oder durch betreuende Einrichtungen und Dienste vermittelt werden. Dazu gehören zum Beispiel der Sozialpsychiatrische oder der Berufsbegleitende Dienst, das Gesundheitsamt, der Sozialdienst der Krankenkassen, der Rentenversicherungsträger und andere.  

Der erste Schritt auf dem Weg zur Aufnahme in die medizinisch-berufliche Rehabilitation ist eine Informationsveranstaltung im Rudolf-Sophien-Stift. Hier können die Interessenten die RPK-Abteilung vor Ort kennenlernen und mehr über das Angebot und das Aufnahmeverfahren erfahren. Diese Informationsveranstaltungen finden regelmäßig am Stuttgarter Hauptsitz in der Leonberger Straße 220 statt.

Aktuell können aufgrund der COVID-19-Pandemie keine Informationsveranstaltungen vor Ort angeboten werden. Die Informationsveranstaltungen finden derzeit online statt.

Bitte melden Sie sich bei Interesse unter info-rpk@rrss.de. Wir informieren Sie dann über das weitere Vorgehen.

Wenn Sie sich als Interessent von unserem Angebot angesprochen fühlen, sollten Sie uns im zweiten Schritt folgende Unterlagen zusenden:  

  • die bisherigen ärztlichen Berichte (z.B. den Entlassungsbericht der Klinik) sowie – falls bereits vorhanden –  das RPK-Gutachten, das die einweisende Klinik oder der behandelnde Facharzt erstellt,
  • den vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogen sowie
  • die Schweigepflichtentbindung (Formulare s.u.).    

Sobald alle Unterlagen vorliegen, können Sie mit uns telefonisch einen Termin für ein Vorstellungsgespräch vereinbaren. Bei diesem Gespräch klären wir mit Ihnen die gegenseitigen Erwartungen sowie die Möglichkeiten und Ziele einer RPK-Maßnahme. Nach dem Gespräch folgt ein Probetag in der RPK, bei dem Sie unsere Einrichtung, das Angebot und die Abläufe noch besser kennenlernen können.  

Sollten Sie sich in Übereinstimmung mit uns für eine RPK-Maßnahme im Rudolf-Sophien-Stift entscheiden, werden Sie auf die Warteliste aufgenommen. 

Parallel zu dem Bewerbungsverfahren füllen Sie einen Antrag auf eine Maßnahme in einer Rehabilitationseinrichtung für psychisch Kranke (Formular s.u.) aus. Falls noch nicht vorhanden, erstellt Ihr behandelnder Arzt das notwendige ärztliche Gutachten. Beide Unterlagen schicken Sie an unseren Aufnahmedienst, der diese an die zuständigen Kostenträger weiterleitet.  

Sobald die Übernahme der Behandlungskosten geklärt ist und ein freier Platz zur Verfügung steht, kann Ihre Rehabilitation beginnen.    

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Bewerbungsunterlagen zum Download:


1. Informationsblatt
2. Lageplan
3. Anfahrt öffentlichen Verkehrsmitteln
4. Leitfaden zur Gutachtenerstellung (Kurzfassung)
5. Leitfaden zur Gutachtenerstellung (Langfassung)
6. Antrag auf Leistungen in einer RPK
7. Bewerbungsbogen
8. Schweigepflichtentbindung für Anforderung Befundunterlagen

  • Rehabilitation psychisch kranker Menschen (RPK)
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Ihre Ansprechpartnerin

Susanne Haiber

Aufnahmedienst

Leonberger Str. 220
70199 Stuttgart

Tel.: 0711.6011-311
Fax: 07116011-415

info-rpk@rrss.de

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