Lieferkettensorgfaltspflichten
Die Grundsatzerklärung zu Lieferketten-Sorgfaltspflichten bezieht sich auf das deutsche Gesetz zur Stärkung der unternehmerischen Verantwortung in Lieferketten. Unternehmen verpflichten sich darin, Sorgfaltspflichten in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt in ihren globalen Lieferketten einzuhalten. Dies beinhaltet die Identifikation von Risiken, die Prävention und Beseitigung von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden, Transparenz und Berichterstattung sowie die Zusammenarbeit mit Lieferanten und Partnern. Die Grundsatzerklärung dient dazu, die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen zu dokumentieren und die entsprechenden Maßnahmen zu beschreiben.
In der Grundsatzerklärung der eva-Gruppe ist das Rudolf-Sophien-Stift als Tochter miteingeschlossen:
https://www.eva-stuttgart.de/ueber-uns/transparenz/lieferkettensorgfaltspflichten
Hinweise und Beschwerden können über die Website der eva Stuttgart eingereicht werden:
https://www.eva-stuttgart.de/ueber-uns/transparenz/hinweise-und-beschwerden
Alternativ geht es hier direkt zum Complaint Management
Die Grundsatzerklärung zum Download
Grundsatzerklärung der eva (*.PDF)